Coaching Angebote richten sich an gesunde Menschen, d.h. wir sind nicht heilend tätig. Wir geben seriöser Weise kein Heilversprechen und garantieren keine
Besserung eines mentalen Zustands. Die von uns angebotenen Coaching-Leistungen sind nicht-medizinisch und dienen nicht der Behandlung, Therapie oder Heilung von
Erkrankungen.
Coaching oder Psychotherapie
Beeinträchtigungen mit Krankheitswert dürfen in Deutschland nur von Ärzten und Therapeuten mit Heilerlaubnis behandelt werden. Ein Coaching hingegen
dient der Krankheitsvermeidung.
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Im Coaching sind Sie ein gesunder Klient:in, es gibt keine "Pille auf Rezept." Das bedeutet auch, dass Sie
etwas verändern wollen und sich aktiv einbringen.
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In Deutschland warten Menschen bis zu 9 Monate auf einen Psychotherapie Platz, um z.B. Ängste, Depression oder Burnout behandeln zu lassen. Beim
Coaching hingegen gibt es kaum Wartezeiten. Als Psychologische Berater bieten wir Ihnen an, Sie während der Wartezeit zu unterstützen. Sitzungen können wir individuell auf
Ihr Anliegen abstimmen, da wir unabhängig von den Krankenkassen arbeiten, die nur bestimmte Leistungen anerkennen.
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Wenn Probleme zu einer Krankheit führen, erstattet die Krankenkasse die Leistungen eines (Fach-)Arztes, Psychotherapeuten oder Heilpraktikers, jedoch nur
Höchstsätze. Sie zahlen die Differenz oder Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
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Sobald Sie psychotherapeutische Hilfe über Ihre Krankenkasse abrechnen, werden beim Abschluss z.B. von Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Risikozuschläge erhoben oder ein Vertrag kommt gar nicht erst zustande. Falls Sie dies verschweigen, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend für unwirksam erklären und
den Versicherungsschutz versagen. Dieses Risiko besteht im Coaching nicht, denn hierbei sind Sie nicht krank.
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Das Coaching-Honorar ist für Selbständige als Betriebsausgabe, für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für soziale Fachkräfte/Lehrberufe als Supervision
steuerlich absetzbar.
Was Sie zum Ablauf einer Coach-Sitzung wissen sollten:
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Grundlage für das Erstgespräch ist ein Fragebogen, den wir Ihnen vorab
zusenden.
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Das Coaching kann jederzeit beendet werden.
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Über voraussichtliche Anzahl der Sitzungen lässt sich am Ende des Erstgesprächs eine Aussage treffen.
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Die Ergebnisse aus Coaching-Sitzungen sollten im zeitlichen Abstand
aufgearbeitet bzw. vertieft werden. Angebote "Geheilt nach einer Sitzung" sind unseriös.
Unsere Coaching-Leistungen erbringen wir in einer privaten Bestellpraxis. Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Sitzung. Für Absagen weniger als 2 Tage wird das halbe
Honorar in Rechnung gestellt, bei Absagen von weniger als 1 Tag oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig, da der Termin nicht erneut vergeben werden kann. Das Honorar für die
Sitzung ist im voraus (Überweisung) oder in bar zu bezahlen.
Was ist Mentaltraining (nicht)
Geprägt durch Bilder aus den Medien über Showhypnose, bei denen Menschen scheinbar willenlos alles tun, bestehen Vorbehalte gegenüber Methoden, die
sich die Kraft der eigenen Gedanken zunutze machen. Dies ist bei der Anwendung von Mentaltechniken im Coaching unbegründet:
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Es handelt sich nicht um "esoterischen Hokuspokus". Mentaltechniken sind u.a. im Leistungssport gängige Praxis.
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All dies funktioniert nur, wenn Sie sich darauf einlassen. Sie werden nicht gegen Ihren Willen manipuliert und bleiben nicht "darin hängen".
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Die dabei erreichte Entspannung ist ein Zustand vergleichbar mit der Phase kurz vor dem Einschlafen. Hier ist man besonders empfänglich für Verhaltensänderungen.
Dies kann man gezielt herbeiführen und sich im Coaching zunutze machen.
Nicht durchzuführen sind Methoden des
Mentalcoachings:
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bei Personen mit Essstörungen und/oder Magersucht mit psychischem oder medizinischen Krankheitsbefund
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bei schwer herzkranken Personen oder nach gerade überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
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bei schweren Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
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bei Thrombosen
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bei Epilepsie oder schwerem Asthma
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während der Schwangerschaft
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bei Kindern & Jugendlichen unter 18 Jahren, sofern keine Einverständnis-erklärung beider Elternteile vorliegt
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unmittelbar vor oder beim Fahren eines Fahrzeuges oder Betätigen von Maschinen